Buchhaltung
Ihre Buchhaltung wird bei uns ausschließlich von hochqualifizierten, diplomierten (Bilanz-)Buchhaltern erstellt. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer zuverlässigen EDV: Vom Online-Belegtransfer über einen automatisierten Daten-Import aus Ihrem eigenen Kassensystem bis hin zur vollständigen Online-Buchhaltung auf unserem Server ist bei uns alles möglich. Darüber hinaus können Sie Ihre buchungsaktuellen Saldenlisten jederzeit online abrufen und sehen so das monatliche Wachstum Ihrer Ordination.
Gerne unterstützen wir Sie auch beim Controlling Ihrer Praxis durch laufende betriebswirtschaftliche Auswertungen, Berechnung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen sowie das Führen einer Kostenrechnung (z.B. bei Praxisgemeinschaften).
Steuerberatung
Egal ob Einkommensteuer oder Beiträge an Sozialversicherung, Ärztekammer oder Wohlfahrtsfond – Wir wissen, wie hart es für einen engagierten Arzt ist, hohe Abgaben zu zahlen. Jedoch wissen wir auch, wie Sie Ihre Steuern & Beiträge völlig legal minimieren können!
Mit mehr als 60 Jahren Erfahrung in der Steuerberatung von Ärzten, sowie der engen Zusammenarbeit mit Ärzten verschiedener Fachrichtungen haben Sie mit uns einen zuverlässigen Partner.
Steuerberatung für Ärztegesellschaften
Wir bringen unser Fachwissen gerne in Ihre Unternehmensplanung ein und unterstützen Sie von der Praxisgründung (Ärzte-GmbH) über mögliche Expansionen (Praxisgemeinschaft vs Gemeinschaftspraxis) bis zu Ordinationsnachfolge und verhelfen Ihrer Praxis so stets zur Bestleistung.
Lohnverrechnung
In unserer Lohnverrechnungsabteilung sind ausschließlich diplomierte Lohnverrechner für Sie tätig. Durch regelmäßige Fortbildungen und jahrelange Erfahrung in der Lohnverrechnung für Ärzte kennen unsere Mitarbeiter alle Besonderheiten Ihres akademischen Berufsstandes: Ob Gefahrenzulage (Radiologie), Überstundenentlohnung oder Sonderzulagen – bei uns wird Ihre Lohnverrechnung unkompliziert, stets fristgerecht und fehlerfrei durchgeführt.
Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, Ihre neuen Dienstnehmer gleich selbst online bei Ihrer Gebietskrankenkasse anzumelden. Dadurch sind Sie unabhängig von Uhrzeit, Wochentag und Anwesenheit unserer Lohnverrechnungsmitarbeiter.
Unser Angebot für Ärzte
Buchhaltung
Steuerberatung
Lohnverrechnung
Unverbindliches Erstgespräch
In einem persönlichen Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, Sie, Ihre aktuelle steuerliche Situation und Ihre Pläne kennenzulernen. Das dabei identifizierte Verbesserungspotenzial dient zur Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes für unsere weitere Zusammenarbeit zu Ihrem Erfolg. Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!
Steuerberatung für Ärzte
Die größte Verantwortung, ein Leben zu retten, liegt in den Händen eines Arztes, und es ist uns als Steuerberater für Ärzte in Wien daher ein besonderes Anliegen, uns um unsere Ärzte steuerlich besonders zu kümmern. In den derzeit schwierigen Zeiten stellen wir sicher, dass Sie in allen steuerlichen Fragen die beste Steuerberatung in Wien und unsere volle Unterstützung erhalten.
Für Ärzte gelten besondere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Wir als Steuerberater für Ärzte in Wien können bereits auf eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich zurückblicken. Wir machen seit 1956 in Wien Steuerberatung.
Das Gesundheitssystem in Österreich unterliegt einem ständigen Wandel, sodass steuerliche und betriebswirtschaftliche Themen, insbesondere für Ärzte, an Bedeutung zunehmen. Damit Sie sich wieder vollkommen auf die Betreuung Ihrer Patienten konzentrieren können, bieten wir Ihnen als Steuerberater für Ärzte eine maßgeschneiderte Beratung speziell für Ihre persönlichen Bedürfnisse an. Stichwort ist die steuerliche Optimierung!
Zuverlässige Dienstleistungen als Steuerberater für Ärzte Wien
Wir als Steuerberater für Ärzte Wien garantieren höchste Qualität in der individuellen Beratung, nicht nur für niedergelassene Ärzte, sondern auch für angestellte Ärzte und Wohnsitzärzte. Unser Leistungsspektrum beinhaltet auch die Beratung von Gemeinschaftspraxen, Privatkrankenanstalten sowie medizinische Zentren. Ebenso Tierärzten können wir als Steuerberater für Ärzte Wien mit unseren Dienstleistungen bestens helfen.
Ärzte, die in Krankenhäusern tätig sind, sei es als Chirurg, Assistenzarzt oder Turnusarzt, haben ihre speziellen Bedürfnisse bei ihrem Steuerberater. Sie müssen sowohl für ihre Gehälter als auch für ihr zusätzliches Einkommen Steuern entrichten. Zudem üben diese Ärzte oft eine Stellvertretertätigkeit im Krankenhaus aus und/oder erhalten Sonderklassegebühren.
Wenn ein Arzt seine Praxis selbständig oder im Verbund mit einem Partner ausübt, gibt es eine Vielzahl von wirtschaftlichen oder rechtlichen Fragen. Deshalb begleiten wir als Steuerberater für Ärzte Wien Sie in diesen Konstellationen, um Ihr Einkommen möglichst steuergünstig zu ermitteln.
Wir bieten daher speziell für Ärzte unser Leistungspaket „Steuerberatung Arzt“ an. Unsere Steuerberatung Ärzte Wien bietet Ihnen in diesem Paket unter anderem folgende Leistungen an:
Erstellung der Steuererklärung
- Beratungen hinsichtlich Wohlfahrtsfonds
- Steuerliche, betriebswirtschaftliche, sozialversicherungsrechtliche Beratung
- Beratung bei Nebeneinkünften jeder Art
- Internationale Steuerfragen
Steuerberatung Ärzte Wien für niedergelassen Ärzte zusätzlich:
- Buchhaltung Wien
- Lohnverrechnung Wien
- Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. des Jahresabschlusses
- Umsatzsteuerliche Beratung (z.B. bei Erstellung von Gutachten als Arbeitsmediziner oder Arzneimittelverkäufen).
- Investitions- und Finanzierungsplanung
Unser Leistungspaket „Steuerberatung Arzt“ spart Ihnen zudem mit Hilfe der digitalen Verarbeitung erhebliche Kosten. Unsere EDV-Spezialisten der Steuerberatung Ärzte Wien verfügen über umfangreiches Wissen und profunde Erfahrung mit den Schnittstellen und Datenformaten. Wir gehen individuell auf die Bedürfnisse unserer Klienten ein, um ihnen einfache Lösungen aus einer Hand zu bieten.
Wenn man finanziellen Segen ernten will, muss man finanziell säen.
Es ist für jeden Arzt ein unvermeidliches Dilemma, am Ende seiner Karriere über das Schicksal seiner Praxis zu entscheiden, ob er sie an einen Nachfolger innerhalb oder außerhalb der Familie übergibt oder sie als Gemeinschaftspraxis verlässt. Wir als Steuerberater von Ärzten bringen hier unsere Expertise ein, indem wir dafür sorgen, dass Sie sich steuerlich optimal aus dem Berufsleben zurückziehen können. Wir als Steuerberatung Ärzte Wien stellen Ihnen unsere Unterstützung in folgenden Themen zur Verfügung:
- Praxisgründung (insbesondere geeignete Rechtsform, Finanzierung-Investitionsplanung)
- Praxiskauf (insbesondere steuerliche Überprüfung des Kaufvertrages, Beratung während des Kaufprozesses, Kontakt mit Banken, Behörden, Verkäufer…)
- Verkauf der Praxis (insbesondere betriebswirtschaftliche Kaufpreisfindung, steuerliche Überprüfung des Vertrages, Unterstützung bei Verhandlungen, Bewertung Ihrer Praxis).
- Nachfolge in der Praxis innerhalb/außerhalb der Familie
FAQs zu Steuerberater für Ärzte in Wien
Häufig werden wir zum Thema Steuerberatung Arzt mit folgenden Fragestellungen konfrontiert:
- Wann ist ein Arzt verpflichtet Umsatzsteuer abzuführen?
- Wie können Ärzte ihre Steuerlast senken?
- Welche Betriebsausgaben (selbstständiger Arzt) bzw. Werbekosten (angestellter Arzt) können geltend gemacht werden?
- Wie kann die Beitragsgrundlage für Beiträge an den Wohlfahrtsfonds überprüft werden?
- Wie sind Sonderklassegebühren steuerlich & sozialversicherungsrechtlich zu berücksichtigen?
- Ist die GmbH für Ärzte sinnvoll?
- Ist eine Gruppenpraxis für Ärzte steuerlich zu empfehlen?
- Was passiert, wenn ein Partner die Gruppenpraxis aufgibt oder ausscheidet?
- Wie wird die Entscheidungsfindung in einer Gemeinschaftspraxis ablaufen?
Gerne gehen wir als Steuerberater für Ärzte auf jede einzelne Ihrer Fragen ein und beantworten diese innerhalb kürzester Zeit. Mit unserer Steuerberatung für Ärzte können Sie sich um das Wohl Ihrer Patienten kümmern, wir kümmern sich um Ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten!
Alle unsere Leistungen werden ausschließlich im Rahmen unserer Berufsbefugnisse als Steuerberater laut § 2 WTBG 2017 angeboten.