Buchhaltung
Ihre Buchhaltung wird bei uns ausschließlich von hochqualifizierten, diplomierten (Bilanz-)Buchhaltern mit langjähriger Apotheken-Erfahrung erstellt. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer zuverlässigen EDV: Vom Online-Belegtransfer über einen automatisierten Daten-Import aus Ihrem eigenen Warenwirtschafts-, Buchhaltungs- & Kassensystem bis hin zur vollständigen Online-Buchhaltung auf unserem Server ist bei uns alles möglich. Darüber hinaus können Sie Ihre buchungsaktuellen Salden- & OP-Listen jederzeit online abrufen.
Gerne unterstützen wir Sie auch beim Controlling Ihrer Apotheke durch laufende betriebswirtschaftliche Auswertungen, Berechnung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen sowie das Führen einer Kostenrechnung. Damit steuern Sie Ihre Apotheke professionell!
Steuerberatung
Egal ob Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Sozialversicherungsbeiträge – Wir wissen, wie hart es für eine Apotheke ist, zu hohe Abgaben zu zahlen. Jedoch wissen wir auch, wie Sie Ihre Steuern & Beiträge völlig legal minimieren können!
Mit mehr als 60 Jahren Erfahrung in der Steuerberatung speziell auch für Apotheken, sowie der engen Zusammenarbeit mit Apotheken und deren Inhabern haben Sie mit uns einen zuverlässigen Partner. Wir bringen unser langjähriges Fachwissen gerne in Ihre Unternehmensplanung ein und verhelfen Ihrer Apotheke zur Bestleistung.
Lohnverrechnung
In unserer Lohnverrechnungsabteilung sind ausschließlich diplomierte Lohnverrechner für Sie tätig. Durch regelmäßige Fortbildungen und jahrelange Erfahrung der Kanzlei in der Lohnverrechnung für Apotheken kennen unsere Mitarbeiter alle Besonderheiten Ihres Berufsstandes: Ob Ausgleichszulage, Lagezuschläge oder Nachttaxe – bei uns wird Ihre Lohnverrechnung unkompliziert, stets fristgerecht und fehlerfrei durchgeführt.
Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, Ihre neuen Dienstnehmer gleich selbst online bei Ihrer Gebietskrankenkasse anzumelden. Dadurch sind Sie unabhängig von Uhrzeit, Wochentag und Anwesenheit unserer Lohnverrechnungsmitarbeiter und sparen Kosten.
Unser Angebot für Apotheken
Buchhaltung
Steuerberatung
Lohnverrechnung
Unverbindliches Erstgespräch
In einem persönlichen Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, Sie, Ihre aktuelle steuerliche Situation und Ihre Pläne kennenzulernen. Das dabei identifizierte Verbesserungspotenzial dient zur Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes für unsere weitere Zusammenarbeit zu Ihrem Erfolg. Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!
Steuerberatung für Apotheken
Das Apothekenwesen stellt eine zentrale Aufgabe in unserem Gesundheitssystem dar. Die Apotheken selbst sind jedoch kommerzielle Unternehmen mit einer öffentlichen Versorgungsaufgabe. Umso wichtiger ist es, dass Apotheken in steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht unsere volle Unterstützung als Steuerberatung Apotheken Wien erhalten.
Unsere Steuerberatung Apotheken Wien ist spezialisiert auf die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung, Finanzbuchhaltung sowie Lohnverrechnung von Apotheken. Durch unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich und unsere Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren sowie mit der Apothekenkammer können wir Ihnen für Ihre Apotheke integrierte Lösungen aus einer Hand anbieten. Wir machen seit 1956 in Wien Steuerberatung und betreuen Apotheken in der 3. Generation.
Wir gehen zudem individuell auf die Bedürfnisse unsere Apotheken Klienten persönlich ein, um für sie maßgeschneiderte Konstellationen zu entwickeln. Diskretion ist aber Ehrensache!
Wir bieten eine spezielle Steuerberatung für Apotheken
Unsere Steuerberatung für Apotheken ermöglicht es Ihnen, Ihr Apothekengeschäft auf die steuerlich optimale Art und Weise zu gestalten. Wir als Steuerberater für Apotheken helfen Ihnen, die Bücher Ihrer Apotheke in Ordnung zu halten. Unsere kompetenten und erfahrenen Steuerberater für Apotheken sorgen dafür, dass alle steuerlichen Verpflichtungen Ihrer Apotheke effizient und kostengünstig ablaufen.
Egal, ob bei Fragen zur Gründung, zum Kauf, der laufenden Steuerberatung oder Unternehmensübergabe in der Familie, bei uns als Steuerberater für Apotheken erhalten Sie eine kompetente und zuverlässige Top Beratung.
Nutzen Sie unsere Steuerberatung für Apotheken als Service!
Steuerberatung für Apotheken
In der Regel wird eine Apotheke als ein Einzelunternehmen geführt, wobei unter Umständen auch eine Personengesellschaft möglich ist. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Gründung Ihrer Apotheke (u.a. bestmögliche Rechtsform, Hilfestellung bei der Erlangung der Konzession, Erstellen von Business- und Finanzplänen, Beratung hinsichtlich sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen, Unterstützung bei Bankgesprächen), sondern ebenfalls bei der Optimierung Ihrer laufenden Steuerbelastung sowie in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. So ist es z.B. betriebswirtschaftlich wichtig zu wissen, aus welchen Bereichen die Einnahmen der Apotheke stammen (allgemeine Handelswarenerlöse oder Krankenkassenabrechnungen). Darüber hinaus steht Ihnen unsere Steuerberatung für Apotheken ebenfalls bei Apothekenverkäufen oder -verpachtungen beratend zur Seite.
Buchhaltung für Apotheken
Die Grundlage unserer Buchhaltung steht auf den Säulen Korrektheit, Nachvollziehbarkeit und Zuverlässigkeit. Unsere Buchhaltung für Apotheken ist dabei speziell auf die besonderen Bedürfnisse von Apotheken ausgerichtet.
Elektronischer Belegtransfer der Buchhaltung für Apotheken
Der Trend in der Buchhaltung geht immer mehr zur Digitalisierung. Die Zeiten, in denen man mit seinen Papierbelegen jeden Monat zur Post oder gleich zum Steuerberater in Wien fahren musste, sind längst vorbei. Es geht heutzutage wesentlich einfacher mit unserem digitalen Belegtransfer der Buchhaltung für Apotheken.
Wir stellen Ihnen einen sicheren Server auf unserem Kundenportal der HP zur Verfügung, wo Ihre Belege jederzeit, an jedem Tag und an jedem Ort elektronisch hochgeladen werden können. Wir erhalten die Belege somit automatisch und können sofort mit der Bearbeitung beginnen. Ein weiterer Vorteil ist, dass – wenn die Voraussetzungen vorliegen – nicht nur Ausgangsrechnung über eine Schnittstelle aus dem Apotheken-EDV-System importiert werden, sondern auch Bankbuchungen digital übernommen werden können.
Traditionelle Buchhaltung für Apotheken
Wenn Sie Ihre Belege aber aus guten Gründen und Erfahrungen lieber in der bewährten Papierform, sei es persönlich oder per Post, übermitteln wollen, ist das für unsere Buchhaltung für Apotheken natürlich überhaupt kein Problem! Unsere Abteilung Buchhaltung für Apotheken ist erfahren und traditionell bestens ausgebildet, um Ihre Papier- Belege auch auf herkömmliche Art und Weise zu verarbeiten.
Lohnverrechnung für Apotheken
Bei der Abrechnung der Löhne und Gehälter von Apotheken sind Besonderheiten zu beachten, für welche spezifische Kenntnisse erforderlich sind. So ist es z.B. wesentlich, ob es sich um „gewöhnliche“ Mitarbeiter oder um Apotheker und Apothekerinnen handelt, welche über die pharmazeutische Gehaltskasse abzurechnen sind. Bereitschaftsdienste am Tag oder in der Nacht, Funktionszulagen, Gefahrenzulagen, Ruferreichbarkeit, Sonderzahlungen, Überstunden, etc. müssen von der Lohnverrechnung für Apotheker korrekt abgerechnet werden.
Wir als spezialisierte Lohnverrechnung für Apotheker übernehmen Ihre laufende Gehaltsabrechnung, die Außenprüfungen der Finanzverwaltung und der ÖGK etc. und stehen Ihnen auch gerne für arbeitsrechtliche Fragestellungen im Rahmen unserer Berufsbefugnis zur Verfügung.
Erleben Sie eine führende Steuerberatung für Apotheken in Wien
Transparenz und Vertrauen sind uns im Umgang mit unseren Klienten besonders wichtig. Ein individueller Ansprechpartner – Ihr persönlicher Betreuer in der Steuerberatung für Apotheker – steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und berät und informiert Sie über Möglichkeiten, Änderungen oder Neuerungen in Ihrem Bereich.
Da wir bereits jahrelang erfolgreiche Apotheken zu unserem Klientenstamm zählen dürfen, können wir Sie mit unserer Steuerberatung für Apotheken in Wien sowie den anderen Bundesländern bestmöglich unterstützen.
Gerne überzeugen wir Sie in einem persönlichen Gespräch von unserer Kompetenz als Steuerberater für Apotheken!
Alle unsere Leistungen werden ausschließlich im Rahmen unserer Berufsbefugnisse als Steuerberater laut § 2 WTBG 2017 angeboten.